Mehr Mitbestimmung jetzt – Wir wollen mitbestimmen!
Während für die Mitbestimmungsrechte der Schüler direkt an der Schule durch den SGA bereits eine gute Basis geschaffen wurde, sind die Möglichkeiten der Schülervertretung auf Landes- und Bundesebene noch sehr eingeschränkt. Für die Qualität unseres Bildungssystems ist die umfassende Miteinbeziehung der Schulpartner jedoch von zentraler Bedeutung.
Einführung von SchülerInnenparlamenten bereits ein Riesenschritt
Vor kurzem wurde im Bildungsausschuss des oberösterreichischen Landtags eine langjährige Forderung der UHS OÖ eingebracht und beschlossen: Die Durchführung von SchülerInnenparlamenten (SiPs) an allen Schulen – ein Meilenstein in der Geschichte der Schülervertretung und ein Riesenschritt in Richtung mehr Mitbestimmung. Doch das ist nur die Spitze des Eisberges.
LSGA – Einbeziehung der Schulpartner auf Landesebene
Um auf Landesebene mehr Mitbestimmung durch alle Schulpartner zu ermöglichen, ist die Einführung des Landesschulgemeinschaftsausschusses (LSGA) unumgänglich.
Lehrer, Eltern und Schüler haben die Möglichkeit, je drei Vertreter in den LSGA zu entsenden und darin ähnlich wie im SGA über Schulthemen zu diskutieren und gemeinsam Beschlüsse zu fassen. Den Vorsitz führt der Präsident des Landesschulrates. Entscheidend für den Erfolg des LSGA ist neben seiner Funktion als Meinungsplattform aber vor allem eine Ausstattung mit Kompetenzen. So soll er die von den Parteien besetzten Kollegien des Landesschulrates in allen Fragen ablösen und zur treibenden Kraft in der Schullandschaft werden.
BSGA – Ein Weiterer Schritt in Richtung gelebter Schulpartnerschaft
In weiterer Folge benötigt die Mitsprache der Schulpartner auch auf Bundesebene einen gesetzlichen Rahmen. Im neu geschaffenen BSGA diskutieren je drei bundesweite Vertreter der Lehrer, Eltern und Schüler gemeinsam mit der Bildungsministerin. Neben seinem Vetorecht gegenüber Ministeriumsbeschlüssen soll seine Zustimmung bei allen bildungspolitisch relevanten Fragen nötig sein.
Streik-/Schutzrecht
Derzeit gibt es für bildungspolitische Ausnahmesituationen kein Recht für Schüler, durch Proteste auf sich aufmerksam zu machen. Die Schülervertreter der UHS OÖ haben ein Modell entwickelt, welches den Schülern sowohl das Streikrecht einräumt, als auch vor einem oft befürchteten Missbrauch schützt: Die LSV soll einstimmig einen Streik ausrufen und so einen Schutz für die Schüler sicherstellen. Die Einstimmigkeit garantiert, dass das Streikrecht ausschließlich für Ernstfälle vorbehalten ist, in welchen sämtliche Kräfte der Schülervertretung an einem Strang ziehen.


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