Arbeiten in den Ferien – Wichtige Tipps für junge Ferialjobber
Tausende oberösterreichische Schülerinnen und Schüler bzw. Studentinnen und Studenten arbeiten in den Ferien, um sich das Taschengeld der Eltern aufzubessern. Es ist daher besonders wichtig, gerade auch die jungen Ferialjobber/innen über zu beachtende Punkte bei der Ferialarbeit aufzuklären. Diese Informationen brauchen insbesondere jene Jugendlichen, die ihre ersten Schritte in der Arbeitswelt machen, um auch ihre Rechte zu kennen.
Die Grundregeln
So ist es für die Annahme einer Arbeit in den Ferien zunächst einmal Voraussetzung, die Schulpflicht erfüllt und des 15. Lebensjahr vollendet zu haben. Als Ferialarbeiter bzw. Ferialangestellter geht der Jugendliche ein ganz normales Arbeitsverhältnis mit einem zumeist befristeten Arbeitsvertrag ein. Es steht ihm somit die Bezahlung nach dem Kollektivvertrag – der den Mindestlohn sowie das Weihnachts- und Urlaubsgeld für die jeweilige Branche festlegt – zu. Weniger darf der Betrieb nicht zahlen!! Am Besten daher das Arbeitsentgelt und ander Eckpunkte des Jobs vorab schriftlich fixieren lassen. So müssen auch Ferialarbeiter/innen eine Lohnabrechnung bekommen, in der Bruttolohn, Zuschläge, das anteilige Urlaubs- und Weihnachtsgeld, etwaige Überstunden, Abzüge wie Sozialversicherung und Lohnsteuer sowie der Nettolohn klar ersichtlich sind. Fehlen Beträge, muss man seine Forderung unverzüglich geltend machen, da offene Ansprüche oft nach kurzer Zeit endgültig verfallen können!!
Folgende Checkliste über zu beachtende Punkte sollte deshalb jede/r Ferialjobber/in überprüfen:
Vor Arbeitsbeginn
- Ich kenne Arbeitsort, genau Arbeitszeit und Dauer meins Ferialjobs.
- Ich weiß, welche Arbeiten ich verrichten muss.
- Ich kenne den geltenden Kollektivvertrag und ich weiß was ich verdiene.
Während der Arbeit
- Ich bin bei der Krankenkasse zur Vollversicherung angemeldet.
- Ich mache die vereinbarte Arbeit.
- Ich schreibe täglich meine Stunden (und Pausen gesondert) mit, um im Streitfall eine Zeitaufstellung zu haben.
Nach dem Arbeitsende
- Ich habe meine Lohnabrechnung mit nach Zu- und Abschlägen getrennter Aufstellung erhalten und bin damit einverstanden.
- Ich habe keine Verzichtserklärung unterschrieben.
- Ich habe ein Dienstzeugnis bekommen.
- Ich weiß, dass wenn ich länger als 4 Wochen gearbeitet habe und mehr als 25 km pendeln musste, ich die Fernpendlerbeihilfe des Landes OÖ erhalte.
- Ich weiß, dass ich mir mit dem Lohnsteuerausgleich die Lohnsteuer und einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge beim Finanzamt zurückholen kann.
Mit diesen Tipps möchte ich die jungen Arbeitnehmer/innen von morgen unterstützen und ihnen die ersten Schritte in der Arbeitswelt erleichtern.

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