Bundesheer & Zivildienst – voll neu!
Gestern wurde im Nationalrat eine, für manche Männer und Burschen, sehr wichtige Änderung im Bezug auf die Verweigerung zu dem Dienst mit der Waffe beim Grundwehrdienst getroffen.
Voll Allgemein
Grundsätzlich ist jeder männliche, österreichische Staatsbürger ab seinem 17. Lebensjahr stellungspflichtig. Bei der sogenannten Stellung wird nicht nur die körperliche sondern auch die geistige Fitness der Männer geprüft.
Diese Untersuchungen führen dann zu den Beschlüssen „tauglich“, „untauglich“, oder „vorübergehend untauglich“.
Bei diesem Stellungstermin kann die jeweilige Person auch bekannt geben, ob ein Dienst bei dem Bundesheer absolviert werden möchte. Männliche Staatsbürger, die aus Gewissensgründen die Erfüllung der Wehrpflicht verweigern, müssen einen Ersatzdienst leisten – dieser nennt sich dann Zivildienst.
Voll Verbot
Die Verweigerung wird mit einer Unterschrift auf der sogenannten „Gewissens-Klausel“ bestätigt. Diese hatte zur Folge, dass das Benutzen einer Waffe für die nächsten 15 Jahre verboten ist.
Ex-Zivildienern ist es nach Absolvierung des Dienstes somit untersagt, den Gebrauch von Waffen zu tätigen. Folge dem war eine spätere Ausbildung bei der Polizei oder Justizwache für diese Personen nicht möglich. Ebenso konnte keine Ausbildung im Jagdbereich gemacht werden.
In den meisten der Fälle war für die Verweigerung des Wehrdienstes nicht der Unmut dem Dienst mit der Waffe gegenüber, sondern der Wunsch den Präsenzdienst im sozialen Bereich zu absolvieren, ausschlaggebend.
Voll Neu
Die wesentliche Neuerung der Bundesheer/Zivildienst-Novelle besagt nun, dass es auch jenen Ex-Zivildienstleistenden gestattet ist, nach einer verkürzten militärischen Grundausbildung, eine Ausbildung im Bereich der Exekutive anzutreten. Die besagte „Gewissens-Klausel“ hat also ausgedient.
Diese neue Regelung tritt mit 2011 in Kraft.
Wusstest du, dass…
…der Wehrdienst wurde auf Initiative der Jungen ÖVP, von neun auf sechs Monate verkürzt.
Der Zivildienst, welcher zum Beispiel in Sozialeinrichtungen wie dem Roten Kreuz stattfindet, muss in einer Zeit von neun Monaten absolviert werden.

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