Lehrlinge holen sich Zusatzqualifikation durch Auslandspraktika
Das Sammeln von Auslandserfahrungen wird immer wichtiger. Die Erwerbung solcher Einsichten ist jedoch nicht nur etwas für Studentinnen und Studenten. Auch Lehrlinge können ein Praktikum im Ausland absolvieren und dadurch Kenntnisse über Berufsabläufe und spezielle Handhabungen am Arbeitsplatz in anderen Ländern bekommen. Sie machen wichtige Erfahrungen in einer neuen Umgebung, lernen andere Länder, Leute und Kulturen kennen und können sich neue Arbeitsmethoden und -techniken aneignen. So suchen Unternehmen immer stärker Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mobil, flexibel und international versiert sind. Ein Praktikum im Ausland ist dabei für die persönliche und berufliche Entwicklung von großem Nutzen!
Wer hilft mir dabei?
Der Verein IFA (Internationaler Fachkräfteaustausch) organisiert solche – meist drei bis vier Wochen – dauernde Auslandspraktika, die man in verschiedenen europäischen Ländern machen kann und die aus Mitteln der Europäischen Union gefördert werden. Die Praktika finden vorwiegend im Frühjahr oder Herbst statt und werden in Gruppen von vier bis zehn Lehrlingen absolviert. In der ersten Woche werden die Lehrlinge im Ausland noch von Austauschmitarbeitern begleitet, die ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Darüber hinaus werden auch individuell oder von Unternehmen organisierte Auslandspraktika gefördert!
Wer kann daran teilnehmen?
Teilnehmen am Praktikumsaustausch können Lehrlinge ab 16 Jahren, die idealerweise schon das zweite Lehrjahr absolviert haben. Im Rahmen des europäischen Programms für lebenslanges Lernen (Leonardo da Vinci) erhalten sie einen Zuschuss zu den Reise-, Versicherungs- und Aufenthaltskosten. Allerdings muss das Praktikum mindestens zwei Wochen dauern. Die Lehrlinge bleiben während des Auslandsaufenthalts in Österreich weiterhin sozialverischert und beziehen weiter die Lehrlingsentschädigung vom Lehrbetrieb.
Voraussetzungen für die Teilnahme:
- Gute Englischkenntnisse und gute Fachkenntnisse
- EU-Staatsbürgerschaft bzw. unbefristeter Aufenthaltstitel in Österreich
- Lehrlinge ab den 2. Lehrjahr
- Mindestalter 16 Jahre
Folgende Bewerbungsunterlagen sind für die Teilnahme am Austauschprogramm erforderlich:
- Bewerbungs-/Motivationsschreiben (deutsch; inkl. Angabe der bevorzugten Länder)
- Ausführlicher Lebenslauf (deutsch und englisch)
- Bewerbungsschreiben für den Praktikumsbetrieb im Ausland (englisch)
- Kurzbeschreibung des Lehrbetriebs und genaue Tätigkeitsbeschreibung (deutsch und englisch)
- Kopie des gültigen Reisepasses
- Kopie des letzten Berufsschulzeugnisses
- Zusätzliche Zertifikate ( Sprachkurse, Wettbewerbe, etc.)
- Einverständniserklärung des Lehrbetriebs
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen
Mit diesen wichtigen Hinweisen zu Auslandspraktikas für Lehrlinge möchte ich die Lehrlinge auf weitere Zusatzqualifikationen für ihr berufliches Fortkommen aufmerksam machen und ihnen wichtige Informationen zu diesem Thema geben. Denn ein Lehrabschluss hat die Zukunft und nichts bereitet besser auf die Zukunft vor, als Wissen und in Praktika gewonnene Erfahrungen!


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